Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Mona Lisl GbR
Gollierstr. 70, 80339 München
Gültig ab 01.12.2024
1. Geltungsbereich
Für die zwischen der Mona Lisl GbR und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über alle Maßnahmen an den vom Kunden überlassenen Kunst- oder Kulturobjekten (Dienstleistungen, Untersuchungen, Restaurierungsmaßnahmen) gelten die nachfolgenden Bestimmungen und allg. Geschäftsbedingungen:
Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.
2. Angebote bzw. Kostenvoranschläge bei Vertragsschluss
Alle Angebote und Kostenvoranschläge der Mona Lisl GbR sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend.
3. Liefer- und Leistungszeit
4. Gefahrübergang
Waren sind in der Werkstatt oder dem Lager der Mona Lisl GbR abzuholen.
Wenn Mona Lisl GbR auf den Wunsch des Kunden die Ware auf dessen Rechnung an einem vom Kunden angegebenen Ort versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung spätestens mit Verlassen der Werkstatt bzw. des Lagers auf den Kunden über, es sei denn es kann der Mona Lisl GbR eine unsachgemäße Verpackung nachgewiesen werden.
Dies gilt im Übrigen auch unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Versandkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
In Folge seitens des Kunden zu vertretender Verzögerung anfallende Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
5. Anlieferung und Abnahme
Sollte eine Anlieferung vereinbart werden wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug der Mona Lisl GbR unmittelbar an das Gebäude / die Baustelle heranfahren und entladen werden kann.
6. Gewährleistung
Ist die Lieferung oder Leistung mangelhaft, so kann Mona Lisl GbR nacherfüllen. Hierbei vereinbaren die Parteien, dass die Nacherfüllung durch Nachbesserung erfolgt.
Der Kunde hat etwaige Mängel unverzüglich nach Lieferung bzw. Durchführung der vertraglichen Leistung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden konnten, sind Mona Lisl unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Die Beseitigung des Mangels sowie jedwede sonstige Bearbeitung der vertraglichen Lieferungen bzw. Leistungen durch andere als Mona Lisl GbR sowie ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jeden Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Auftragnehmer aus.
7. Haftung
Die Mona Lisl GbR haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Kunden eingereichten Unterlagen ergeben. Sie haftete auch nicht für Mängel der Exponate, die sich erst nach Beginn der Restaurierung zeigen. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, über den Umfang der Tätigkeit und die zusätzlichen vom Kunden zu tragenden Kosten neu zu verhandeln.
Schadenersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung gegen die Mona Lisl GbR, ihre Gesellschafter und ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden.
8. Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, wenn sie von Mona Lisl GbR anerkannt wurden oder wenn sie unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Mona Lisl GbR ist berechtigt, mit Vertragsabschluss Vorkasse zu verlangen. Hierüber wird eine individuelle Vereinbarung geschlossen und der Kunde vorab im Angebotsformular informiert.
Die Preise sind Nettopreise zzgl. der zu dem Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die im Angebot bzw. im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Endbeträge sind nach bestem Wissen ermittelt und sind, falls nicht anderes ausdrücklich angegeben ist, als Circa-Werte zu verstehen. Jede neue Vereinbarung bedarf der Schriftform.
Bei Vereinbarungen, die Liefer- und Leistungsfristen von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, ist Mona Lisl GbR berechtigt, in Verhandlungen über neue Preisvereinbarung einzutreten.
Für Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Entwürfe und Berechnungen, die vom Kunden ausdrücklich beauftragt wurden, ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Verzugszinsen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Die Mona Lisl GbR beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
10. Meinungsverschiedenheiten
Die Parteien dieses Vertrages verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag oder seiner Gültigkeit ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit zunächst miteinander Verhandlungen aufzunehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Im Falle der Nichteinigung innerhalb von 30 Tagen ist auf Antrag einer Partei eine Mediation einzuleiten.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
12. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
München, 01.12.2024
Mona Lisl GbR
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Laura Lun Veronika Disl